Ausschließlich folgende Personengruppen sind Mitglieder der Arbeitskammer des Saarlandes und damit berechtigt unsere Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Arbeits- Sozial- und Steuerrecht in Anspruch zu nehmen:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (auch Minijobber/Aushilfen) mit Arbeitsort im Saarland
Auszubildende mit Ausbildungsbetrieb im Saarland
Arbeitssuchende in Deutschland, die zuletzt als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Saarland beschäftigt waren
Rentnerinnen und Rentner im Jahr ihres Rentenbeginns sowie im darauffolgenden Jahr, sofern sie vor Rentenbeginn Mitglied der Arbeitskammer waren
kompetent
Qualifizierte, erfahrene Expertinnen und Experten
sicher
Verschlüsselte Speicherung im abgeschlossenen Kundenbereich
schnell
Antworten häufig schon am gleichen Werktag
Beratungsanfrage
Willkommen auf der Beratungsplattform der Arbeitskammer des Saarlandes. Hier erhalten Mitglieder der Arbeitskammer Rechtsauskünfte im Bereich Arbeits- und Sozialrecht sowie im Einkommenssteuerrecht. Zur Erstellung Ihres Beratungskontos ist nur eine einmalige, kostenfreie Registration nötig.Zur Rechtsberatung
Steuerterminanfrage
Antragsfrist für Steuerberatungstermin: 01. Oktober bis 27. Oktober 2025.
Willkommen bei der neuen Steuertermin-Vergabe der Arbeitskammer. Vergeben werden aktuell Steuerberatungs-Termine für den Zeitraum 1. Dezember 2025 bis 28. Februar 2026. Die Beratungstermine werden unter allen Anträgen am Ende der Bewerbungsfrist verlost. Der Zeitpunkt des Antrags innerhalb dieser Frist spielt daher keine Rolle. Und hier finden Sie: Alle wichtigen Infos zum Verfahren (barrierefreies PDF )Zur Steuerterminvergabe