Arbeitskammer Saarland
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Online-Beratung der Arbeitskammer des Saarlandes

Ein Angebot exklusiv für unsere Mitglieder

Ausschließlich folgende Personengruppen sind Mitglieder der Arbeitskammer des Saarlandes und damit berechtigt unsere Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Arbeits- Sozial- und Steuerrecht in Anspruch zu nehmen:
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (auch Minijobber/Aushilfen) mit Arbeitsort im Saarland
  • Auszubildende mit Ausbildungsbetrieb im Saarland
  • Arbeitssuchende in Deutschland, die zuletzt als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Saarland beschäftigt waren
  • Rentnerinnen und Rentner im Jahr ihres Rentenbeginns sowie im darauffolgenden Jahr, sofern sie vor Rentenbeginn Mitglied der Arbeitskammer waren
kompetent
Qualifizierte, erfahrene Expertinnen und Experten
sicher
Verschlüsselte Speicherung im abgeschlossenen Kundenbereich
schnell
Antworten häufig schon am gleichen Werktag

Beratungsanfrage

Arbeitskammer Saarland
Willkommen auf der Beratungsplattform der Arbeitskammer des Saarlandes. Hier erhalten Mitglieder der Arbeitskammer Rechtsauskünfte im Bereich Arbeits- und Sozialrecht sowie im Einkommenssteuerrecht. Zur Erstellung Ihres Beratungskontos ist nur eine einmalige, kostenfreie Registration nötig.
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Steuerterminanfrage

Arbeitskammer Saarland
Antragsfrist für Steuerberatungstermine: 05. Januar bis 31. Januar 2026
Willkommen bei der Steuertermin-Vergabe der Arbeitskammer. Vergeben werden aktuell Steuerberatungs-Termine für den Zeitraum 01. März 2026 bis 31. Mai 2026. Die Beratungstermine werden unter allen Anträgen am Ende der Bewerbungsfrist verlost. Der Zeitpunkt des Antrags innerhalb dieser Frist spielt daher keine Rolle. Und hier finden Sie: Alle wichtigen Infos zum Verfahren (barrierefreies PDF) (barrierefreie PDF).
Aktuell gibt es im Beratungszeitraum vom 01.12.2025 bis 28.02.2026 noch freie Steuerberatungstermine, für die Sie sich hier ebenfalls registrieren können. In diesem Zeitraum kann kein Termin zur Bearbeitung der Steuererklärung 2025 beantragt werden.
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